Die 2-Minuten-Regel für Gewerbe
Man kann es tatsächlich bloß bedenklich beantworten, wenn man die Größenordnungen nicht kennt. am günstigsten versteht man es an einem Paradebeispiel: eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin ordnungswidrig sein, in bezug auf zum Exempel gewerbsmäßige Hehlerei) Manch einer ist geneigt, nichtsdestotrotz des J